Was tun im Trauerfall?

• Einen Arzt benachrichtigen

Nach dem Tod eines Angehörigen müssen Sie zuerst einen Arzt kontaktieren. Am besten kontaktieren Sie Ihren Hausarzt, da dieser Kenntnisse über eventuelle Vorerkrankungen des Verstorbenen hat. Sollte dieser nicht zur Verfügung stehen, kontaktieren Sie den Arzt, der Notdienst hat. Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus, einem Pflegeheim, einem Hospiz oder einer ähnlichen Einrichtung verstorben, kontaktiert diese den Arzt.

Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus.  Diese verbleibt beim Verstorbenen. Erst nachdem die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, können wir als Bestatter tätig werden.

Laut dem Bestattungsgesetz NRW muss der Verstorbene spätestens 36 Stunden nach dem Tode vom Bestatter abgeholt werden. Sie können sich also in Ruhe zu Hause vom Verstorbenen verabschieden. Natürlich werden wir auch gerne früher tätig.

Wichtige Telefonnummern:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
Notarzt: 112

• Die engsten Angehörigen benachrichtigen

Es ist nicht einfach, eine so traurige Nachricht zu übermitteln. Deswegen können Sie sich ruhig Zeit lassen und erstmal nur die engsten Bekannten und Angehörigen kontaktieren. Wenn es Ihnen hilft, bitten Sie um Unterstützung für die kommende Zeit.

• Informieren Sie uns

Sobald die Todesbescheinigung vom Arzt ausgestellt wurde, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stehen rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, telefonisch zur Verfügung.

Unsere Telefonnummer
0211-9296366

Am Telefon besprechen wir dann gemeinsam die nächsten Schritte und vereinbaren ein gemeinsames Beratungsgespräch.

• Benötigte Dokumente suchen

Leider ist ein Trauerfall mit vielen formal-gesetzlichen Verpflichtungen verbunden. Dazu werden wichtige Dokumente benötigt. Diese sollten Sie bereits zum ersten Beratungsgespräch mitbringen.

– Den Personalausweis oder Pass des Verstorbenen
Familienstand „ledig“: Die Geburtsurkunde des Verstorbenen
Familienstand „verheiratet“: Die Heiratsurkunde des Verstorbenen
Familienstand „geschieden“: Die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk des Verstorbenen
Familienstand „verwitwet“: Die Heiratsurkunde des Verstorbenen und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners