Als tot geboren werden nur Kinder bezeichnet, die keinen Atemzug getan haben. Sie müssen erst ab einem Gewicht von 500 Gramm bestattet werden.
Die zugehörige Formulierung im Gesetzbuch, war bisher ebenso unpassend wie menschenunwürdig. Den genauen Wortlaut, lassen wir aus Pietätsgründen an dieser Stelle weg. Die längst fällige Änderung steht jetzt wohl endlich an.
Ein Kind, das erst kurz nach der Geburt stirbt, gilt dagegen nicht als tot geboren. Es muss auch nach geltendem Recht bestattet werden.
Allerdings darf dies nicht auf dem neuen Gräberfeld geschehen.
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